Seitentrittstufen sind noch vielseitiger als Hecktrittstufen. Sie sind in verschiedenen Trittbreiten und -tiefen erhältlich, als Klapptritt, Kassettenstufe, Schwenkstufen, manuell oder elektrisch, türkombiniert oder starr. Die meisten unserer Trittstufen kommen mit einer ABE und sind daher nicht eintragungspflichtig. Einzelne Modelle kommen jedoch mit einem Teilegutachten daher, mit dem die Einzelabnahme durch den TÜV durchzuführen ist. Welche Modelle das betrifft, können Sie den Beschreibungen der Trittstufen im Online-Shop entnehmen.